Kosten

Klare Preise, keine Überraschungen

Kosten

Klare Preise, keine Überraschungen

Unsere 24h-Betreuung
kostet pauschal

CHF 230.–
pro Tag
Premiumpflege24 - Seniorenbetreuung aus Solothurn, Schweiz

Beispielrechnung

für einen Betreuungsgrad von 6 Tagen pro Woche

BeschreibungBetrag/Monat
Betreuungskosten ca. 25 Tage x CHF 230.00CHF 5’750.-
abzüglich Kooperationen mit der Spitex ca. zwei Stunden pro Tag– CHF 1’300.-
abzüglich leichte Hilflosigkeit (AHV + IV)– CHF 504.-
abzüglich Krankenkassenzusatzversicherung– CHF 200.-
abzüglich Steuern– CHF 400.-
Ihr verbleibender Eigenanteil beträgtCHF 3’346.-

So reduzieren sich Ihre Betreuungskosten

Erklärungen zu Abzügen und Unterstützungsleistungen

Kooperationen mit der Spitex

Durch unsere Zusammenarbeit mit sorgfältig ausgewählten Spitex-Partnern können wir unseren Kundinnen und Kunden einen wertvollen finanziellen Vorteil ermöglichen.

Dank dieser Kooperation werden die Kosten für die Grundpflege durch die Krankenkasse übernommen – sofern ein entsprechender Pflegebedarf vorliegt.

Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen rund zwei Stunden Grundpflege pro Tag anerkannt werden. Der tatsächliche Umfang kann je nach individueller Situation variieren.

Je nach Pflegeaufwand lassen sich so zwischen CHF 1’000.– und CHF 3’000.– pro Monat einsparen.

Abzug Hilflosenentschädigung

Die Hilflosenentschädigung ist eine finanzielle Leistung der AHV + IV in der Schweiz. Sie unterstützt Personen, die im Alltag aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind. Die Entschädigung wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen ausbezahlt.

Eine Person hat Anspruch, wenn sie:

  • aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist,
  • in mindestens einem der Bereiche Körperpflege, Ankleiden, Essen, Mobilität, Haushalt, soziale Kontakte oder medizinische Pflege regelmässige Hilfe braucht,
  • seit mindestens einem Jahr hilflos ist.

Je nach Umfang des Unterstützungsbedarfs gibt es drei Stufen:

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dieser Einstufung.

Wichtig zu wissen:

  • Die Entschädigung wird monatlich ausbezahlt.
  • Sie dient zur Deckung des zusätzlichen Betreuungs- oder Pflegeaufwands.
  • Sie wird nicht gekürzt, wenn andere Leistungen bestehen (z. B. Ergänzungsleistungen oder Pflegeversicherung).

Kostenbeteiligung durch Krankenzusatzversicherung

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Haushaltshilfe, da Tätigkeiten wie Reinigen, Waschen, Kochen, Einkaufen oder allgemeine Alltagsunterstützung nicht als medizinische Pflege gelten.

Eine finanzielle Beteiligung ist über freiwillige Zusatzversicherungen möglich – zum Beispiel über die Zusatzversicherung „Haushaltshilfe“ oder „Haushaltsunterstützung“.

Je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell können die Leistungen stark variieren. In der Praxis übernehmen viele Zusatzversicherungen zwischen CHF 1’500.– und CHF 4’000.– pro Jahr für haushaltsbezogene Unterstützung.

Wir empfehlen, Ihre Versicherungsunterlagen zu prüfen oder direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall zur Verfügung stehen.

Abzug Direkte Bundessteuer

Menschen mit einer Behinderung können bei der direkten Bundessteuer von einem steuerlichen Abzug profitieren. Als behinderte Person gilt jemand, der aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung Unterstützung braucht.

Eine Beinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie:

  • bereits mindestens ein Jahr besteht oder
  • voraussichtlich mindestens ein Jahr bestehen wird und
  • alltägliche Verrichtungen oder das soziale, schulische oder berufliche Leben erschwert oder verunmöglicht.


Folgende Personen gelten immer als behindert im steuerlichen Sinn:

  • Heimbewohnende, für die täglich mindestens 60 Minuten Pflege- oder Betreuungsaufwand anfällt
  • Spitex-Patientinnen und -Patienten, deren täglicher Pflege- oder Betreuungsaufwand mindestens 60 Minuten beträgt


Für alle anderen Personen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, wird der Behinderungsgrad individuell geprüft – zum Beispiel mithilfe eines Fragebogens oder einer entsprechenden Bestätigung.

So reduzieren sich Ihre Betreuungskosten

Erklärungen zu Abzügen und Unterstützungsleistungen

Kooperationen mit der Spitex

Durch unsere Zusammenarbeit mit sorgfältig ausgewählten Spitex-Partnern können wir unseren Kundinnen und Kunden einen wertvollen finanziellen Vorteil ermöglichen.

Dank dieser Kooperation werden die Kosten für die Grundpflege durch die Krankenkasse übernommen – sofern ein entsprechender Pflegebedarf vorliegt.

Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen rund zwei Stunden Grundpflege pro Tag anerkannt werden. Der tatsächliche Umfang kann je nach individueller Situation variieren.

Je nach Pflegeaufwand lassen sich so zwischen CHF 1’000.– und CHF 3’000.– pro Monat einsparen.

Abzug Hilflosenentschädigung

Die Hilflosenentschädigung ist eine finanzielle Leistung der AHV + IV in der Schweiz. Sie unterstützt Personen, die im Alltag aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind. Die Entschädigung wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen ausbezahlt.

Eine Person hat Anspruch, wenn sie:

  • aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist,
  • in mindestens einem der Bereiche Körperpflege, Ankleiden, Essen, Mobilität, Haushalt, soziale Kontakte oder medizinische Pflege regelmässige Hilfe braucht,
  • seit mindestens einem Jahr hilflos ist.


Je nach Umfang des Unterstützungsbedarfs gibt es drei Stufen:

  • Leichte Hilflosigkeit CHF 504.-
  • Mittelgradige Hilflosigkeit CHF 1’260.-
  • Schwere Hilflosigkeit CHF 2’016.-

 

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dieser Einstufung.

Wichtig zu wissen

  • Die Entschädigung wird monatlich ausbezahlt.
  • Sie dient zur Deckung des zusätzlichen Betreuungs- oder Pflegeaufwands.
  • Sie wird nicht gekürzt, wenn andere Leistungen bestehen (z. B. Ergänzungsleistungen oder Pflegeversicherung).

Kostenbeteiligung durch Krankenzusatzversicherung

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Haushaltshilfe, da Tätigkeiten wie Reinigen, Waschen, Kochen, Einkaufen oder allgemeine Alltagsunterstützung nicht als medizinische Pflege gelten.

Eine finanzielle Beteiligung ist über freiwillige Zusatzversicherungen möglich – zum Beispiel über die Zusatzversicherung „Haushaltshilfe“ oder „Haushaltsunterstützung“.

Je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell können die Leistungen stark variieren. In der Praxis übernehmen viele Zusatzversicherungen zwischen CHF 1’500.– und CHF 4’000.– pro Jahr für haushaltsbezogene Unterstützung.

Wir empfehlen, Ihre Versicherungsunterlagen zu prüfen oder direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall zur Verfügung stehen.

Abzug Direkte Bundessteuer

Menschen mit einer Behinderung können bei der direkten Bundessteuer von einem steuerlichen Abzug profitieren. Als behinderte Person gilt jemand, der aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung Unterstützung braucht.

Eine Beinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie:

  • bereits mindestens ein Jahr besteht oder
  • voraussichtlich mindestens ein Jahr bestehen wird und
  • alltägliche Verrichtungen oder das soziale, schulische oder berufliche Leben erschwert oder verunmöglicht.


Folgende Personen gelten immer als behindert im steuerlichen Sinn:

  • Heimbewohnende, für die täglich mindestens 60 Minuten Pflege- oder Betreuungsaufwand anfällt
  • Spitex-Patientinnen und -Patienten, deren täglicher Pflege- oder Betreuungsaufwand mindestens 60 Minuten beträgt


Für alle anderen Personen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, wird der Behinderungsgrad individuell geprüft – zum Beispiel mithilfe eines Fragebogens oder einer entsprechenden Bestätigung.

Unsere stundenweise Betreuung
kostet pauschal

CHF 43.–
pro Stunde
stundenweise Seniorenbetreuung ab 43 CHF pro Stunde. Flexibel buchbar bei PremiumPflege24

Beispielrechnung

für einen Betreuungsgrad von 3 Stunden Pro Woche

Beschreibung Betrag
Unterstützung pro Woche 3 Stunden
Unterstützung pro Monat 12 Stunden
Stundensatz CHF 43.-
Betrag pro Monat CHF 516.-

In der Regel entstehen keine weiteren Betreuungskosten – so können Sie bereits für CHF 43.– pro Stunde eine liebevolle und umfassende Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause realisieren.

Haben Sie Fragen zu Kosten oder Unterstützungsleistungen?

Wir beraten Sie persönlich zu möglichen Unterstützungen, Abzügen und Kosteneinsparungen – transparent, unverbindlich und auf Ihre Situation abgestimmt.