für einen Betreuungsgrad von 6 Tagen pro Woche
| Beschreibung | Betrag/Monat |
|---|---|
| Betreuungskosten ca. 25 Tage x CHF 230.00 | CHF 5’750.- |
| abzüglich Kooperationen mit der Spitex ca. zwei Stunden pro Tag | – CHF 1’300.- |
| abzüglich leichte Hilflosigkeit (AHV + IV) | – CHF 504.- |
| abzüglich Krankenkassenzusatzversicherung | – CHF 200.- |
| abzüglich Steuern | – CHF 400.- |
| Ihr verbleibender Eigenanteil beträgt | CHF 3’346.- |
Durch unsere Zusammenarbeit mit sorgfältig ausgewählten Spitex-Partnern können wir unseren Kundinnen und Kunden einen wertvollen finanziellen Vorteil ermöglichen.
Dank dieser Kooperation werden die Kosten für die Grundpflege durch die Krankenkasse übernommen – sofern ein entsprechender Pflegebedarf vorliegt.
Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen rund zwei Stunden Grundpflege pro Tag anerkannt werden. Der tatsächliche Umfang kann je nach individueller Situation variieren.
Je nach Pflegeaufwand lassen sich so zwischen CHF 1’000.– und CHF 3’000.– pro Monat einsparen.
Die Hilflosenentschädigung ist eine finanzielle Leistung der AHV + IV in der Schweiz. Sie unterstützt Personen, die im Alltag aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind. Die Entschädigung wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen ausbezahlt.
Eine Person hat Anspruch, wenn sie:
Je nach Umfang des Unterstützungsbedarfs gibt es drei Stufen:
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dieser Einstufung.
Wichtig zu wissen:
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Haushaltshilfe, da Tätigkeiten wie Reinigen, Waschen, Kochen, Einkaufen oder allgemeine Alltagsunterstützung nicht als medizinische Pflege gelten.
Eine finanzielle Beteiligung ist über freiwillige Zusatzversicherungen möglich – zum Beispiel über die Zusatzversicherung „Haushaltshilfe“ oder „Haushaltsunterstützung“.
Je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell können die Leistungen stark variieren. In der Praxis übernehmen viele Zusatzversicherungen zwischen CHF 1’500.– und CHF 4’000.– pro Jahr für haushaltsbezogene Unterstützung.
Wir empfehlen, Ihre Versicherungsunterlagen zu prüfen oder direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall zur Verfügung stehen.
Menschen mit einer Behinderung können bei der direkten Bundessteuer von einem steuerlichen Abzug profitieren. Als behinderte Person gilt jemand, der aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung Unterstützung braucht.
Eine Beinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie:
Folgende Personen gelten immer als behindert im steuerlichen Sinn:
Für alle anderen Personen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, wird der Behinderungsgrad individuell geprüft – zum Beispiel mithilfe eines Fragebogens oder einer entsprechenden Bestätigung.
Durch unsere Zusammenarbeit mit sorgfältig ausgewählten Spitex-Partnern können wir unseren Kundinnen und Kunden einen wertvollen finanziellen Vorteil ermöglichen.
Dank dieser Kooperation werden die Kosten für die Grundpflege durch die Krankenkasse übernommen – sofern ein entsprechender Pflegebedarf vorliegt.
Unsere Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen rund zwei Stunden Grundpflege pro Tag anerkannt werden. Der tatsächliche Umfang kann je nach individueller Situation variieren.
Je nach Pflegeaufwand lassen sich so zwischen CHF 1’000.– und CHF 3’000.– pro Monat einsparen.
Die Hilflosenentschädigung ist eine finanzielle Leistung der AHV + IV in der Schweiz. Sie unterstützt Personen, die im Alltag aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen regelmässig auf Hilfe angewiesen sind. Die Entschädigung wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen ausbezahlt.
Eine Person hat Anspruch, wenn sie:
Je nach Umfang des Unterstützungsbedarfs gibt es drei Stufen:
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dieser Einstufung.
Wichtig zu wissen
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Haushaltshilfe, da Tätigkeiten wie Reinigen, Waschen, Kochen, Einkaufen oder allgemeine Alltagsunterstützung nicht als medizinische Pflege gelten.
Eine finanzielle Beteiligung ist über freiwillige Zusatzversicherungen möglich – zum Beispiel über die Zusatzversicherung „Haushaltshilfe“ oder „Haushaltsunterstützung“.
Je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell können die Leistungen stark variieren. In der Praxis übernehmen viele Zusatzversicherungen zwischen CHF 1’500.– und CHF 4’000.– pro Jahr für haushaltsbezogene Unterstützung.
Wir empfehlen, Ihre Versicherungsunterlagen zu prüfen oder direkt bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall zur Verfügung stehen.
Menschen mit einer Behinderung können bei der direkten Bundessteuer von einem steuerlichen Abzug profitieren. Als behinderte Person gilt jemand, der aufgrund einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung Unterstützung braucht.
Eine Beinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie:
Folgende Personen gelten immer als behindert im steuerlichen Sinn:
Für alle anderen Personen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, wird der Behinderungsgrad individuell geprüft – zum Beispiel mithilfe eines Fragebogens oder einer entsprechenden Bestätigung.
für einen Betreuungsgrad von 3 Stunden Pro Woche
| Beschreibung | Betrag |
|---|---|
| Unterstützung pro Woche | 3 Stunden |
| Unterstützung pro Monat | 12 Stunden |
| Stundensatz | CHF 43.- |
| Betrag pro Monat | CHF 516.- |
In der Regel entstehen keine weiteren Betreuungskosten – so können Sie bereits für CHF 43.– pro Stunde eine liebevolle und umfassende Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause realisieren.
Wir beraten Sie persönlich zu möglichen Unterstützungen, Abzügen und Kosteneinsparungen – transparent, unverbindlich und auf Ihre Situation abgestimmt.

Kiara Foster
Head of Content
Kiara
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